ALARMIERUNG
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Wenn Sie im Landkreis Wunsiedel den Notruf 112 wählen, landet der Anruf bei der Integrierten Leitstelle HochFranken in Hof. Der Disponent - übrigens Profi in Sachen Rettungsdienst und Feuerwehr - wird Ihr Anliegen mit den 114 Schlagwörtern des ELDIS III Einsatzleitsystems abgleichen, sekundenschnell. Die Disponentenplätze der Leitstelle sind hierfür perfekt ausgestattet.
Der Einsatzleitrechner errechnet einen der Lage angepassten Alarmierungsvorschlag, den der Disponent zur Alarmierung freigibt. Hierbei werden alle als einsatzbereit gemeldeten, nächstgelegenen Einsatzmittel aus den Bereichen Feuerwehr und Rettungsdienst berücksichtigt. Nun wird eine oder mehrere 5-Ton-Folge(n) per Analog-Funk ausgesandt, die enstprechend programmierten Meldeempfänger und Sirenensteuerempfänger "fühlen sich angesprochen" und lösen aus.
Nun piepsen unsere Meldeempfänger (hier eine Auswahl der bei uns im Einsatz befindlichen Modelle)
und die Sirenen heulen.
Ist die Sirenenalarmierung noch zeitgemäß?
Wir meinen ja, allerdings zusätzlich! Beispiel: Der Bürger befindet sich in einer Notlage, er wählt den Notruf 112. Die Sirenen heulen - Hilfe ist unterwegs. Wie erleichtert mag sich dieser Mensch nun fühlen? Aber auch Personen auf der Straße werden gewarnt: Jetzt kommt gleich die Feuerwehr!
Außerdem können wir so unsere Jugendlichen alarmieren, die noch nicht über Meldeempfänger verfügen, ab 16 aber ausrücken dürfen.
Über Funk erfolgt eine Alarmdurchsage, die den Einsatzort, das Problem (=die Meldung), ggf. weitere Informationen und die notwendigen Einsatzmittel enthält. Ob Gefahr für Personen besteht ist am Anfang nicht immer klar - also ist solange von einer Gefährdung auszugehen, bis das Gegenteil bewiesen wurde. Gleiches gilt für Alarme von Brandmeldeanlagen: Solange kein Fehlalarm bestätigt wurde, handelt es sich um einen Brandeinsatz.
Nach fünf bis sechs Minuten rückt unser LF 8/6 als erstes Fahrzeug mit mindestens einer Staffel (1/5) aus. Zusätzlich je nach Mannstärke das Haingrüner TSF. Das Ausrücken des Gerätewagens ist Lage- und Personalabhängig.
Es wird auch nachts mit Sondersignal ausgerückt - sofern es die Lage erfordert - , wofür allerdings um Verständnis gebeten wird. Die Rechtsprechung im Schadensfall ist hierzu leider eindeutig - zu Lasten der Feuerwehren, die aus Rücksichtnahme "ohne Musik" unterwegs waren.
Eine weitere Möglichkeit der Alarmierung ist das Betätigen eines Handruckmelders. Diese befinden sich
Schlagen Sie die Scheibe des Handdruckmelders niemals mit der bloßen Hand ein - es besteht akute Verletzungsgefahr!
Verwenden Sie stattdessen einen Schuh oder einen anderen Gegenstand.
Bitte beachten Sie außerdem, dass trotzdem umgehend der Notruf 112 anzurufen ist, da durch das Drücken des Melders nur diese eine Sirene ausgelöst wird. Es erfolgt keine Information an die Leitstelle und es werden auch nicht unsere Meldeempfänger alarmiert.
Alle öffentlichen Handdruckmelder im Landkreis erhalten in nächster Zeit das o.g. Hinweisschild.