BESONDERE FÜHRUNGSDIENSTGRADE
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Besondere Führungsdienstgrade der Feuerwehr sind, anders als die übrigen kommunalen Feuerwehrdienstleistenden, Vertreter des Freistaates Bayern. Sie unterstehen dem Landrat.
Der Kreisbrandrat wird von den Kommandanten des Landkreises auf 6 Jahre gewählt, Kreisbrandinspektoren und Kreisbrandmeister werden vom Kreisbrandrat bestellt und vom Landrat bestätigt.
Der Kreisbrandrat ist der Ranghöchste von den rund 2.000 Feuerwehrleuten des Landkreises, die in 67 Feuerwehren Dienst tun. Er besichtigt alle drei Jahre "seine Feuerwehren" und ist für die Ausbildung im Landkreis verantwortlich. Alle Lehrgangsanmeldungen für Feuerwehrschulen bzw. Anträge auf Verleihung von Feuerwehrehrenzeichen laufen über seinen Tisch. Während seiner Dienststunden im Landratsamt ist er auch für feuerwehrtechnische Stellungnahmen zu Bauvorhaben zuständig. Er ist ehrenamtlicher Feuerwehrdienstleistender!
Der Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge ist in die Inspektionsbereiche Marktredwitz, Selb und Wunsiedel aufgeteilt. Jede Inspektion untersteht einem Kreisbrandinspektor. Die drei Kreisbrandinspektoren vertreten ggf. den Kreisbrandrat, sind für die Ausbildung in ihren Inspektionen verantwortlich, koordinieren die Terminierung von Leistungsprüfungen, die Anmeldungen für das Feuerwehrerholungsheim in Bayrisch Gmain und sind Ansprechpartner der Kreisbrandmeister in allen Fachfragen. Auch sie leisten ihren Dienst ehrenamtlich!
7 Fach-Kreisbrandmeister unterstehen dem Kreisbrandrat direkt. Sie nehmen Sonderaufgaben für den gesamten Landkreis war (Funk, Jugend, EDV, Gefahrgut, Wettbewerbe, Öffentlichkeitsarbeit und Katastrophenschutz). Ansonsten stehen jedem Kreisbrandinspektor zwei Gebiets-Kreisbrandmeister zur Verfügung. Sie unterstützen den jeweiligen Kreisbrandinspektor, haben i.d.R. Schiedsrichter-ausbildung, d.h. sie nehmen die Leistungsprüfungen ab bzw. betreuen Lehrgänge als Lehrgangsleiter. Sie sind auch oftmals die erste Anlaufstelle für Fachfragen der Kommandanten. Auch sie sind Ehrenamtliche!
Bestimmte "Besondere Führungsdienstgrade der Feuerwehr" besitzen Kraft ihres Amtes eine "Blaulichtberechtigung", d.h. sie verfügen über zivile (private) Einsatzfahrzeuge mit entsprechender Sondersignalausstattung nebst Funkgerät.
Außerdem verwenden sie besondere Funkrufnamen. So verbirgt sich z. B. hinter "Florian Wunsiedel Land 1" unser Kreisbrandrat Wieland Schletz.
Unabhängig von der "Blaulichtberechtigung" nehmen die Besonderen Führungsdienstgrade an größeren Feuerwehreinsätzen in ihrem Gebiet teil. Sie sind meist beratend tätig, unerstützen also den Kommandanten bzw. Einsatzleiter vor Ort, können jedoch in bestimmten Fällen auch die Einsatzleitung selbst übernehmen.
Die damals über 20.000 Einwohner zählenden Städte Marktredwitz und Selb erhielten nach dem Verlust ihrer Kreisfreiheit den Titel "Große Kreisstadt" verliehen.
Nach dem Bayerischen Feuerwehrgesetz führt der Kommandant der Freiwillgen Feuerwehr einer kreisangehörigen Großen Kreisstadt ohne Berufsfeuerwehr den Titel "Stadtbrandinspektor". Der stellvertretende Kommandant führt den Titel "Stadtbrandmeister".
Beide tragen die Amtsinsignien des Kreisbrandinspektors bzw. -meisters (Helmstreifen, goldfarbene Kragenspiegel, Uniformknöpfe, Mützenschnur etc.). Die Verantwortungsbereiche und Befugnisse sind jedoch unterschiedlich.
Der Stadtbrandinspektor organisiert und koordiniert als "federführender Kommandant" die Beschaffungsvorhaben und die Einsatzplanung der Freiwilligen Feuerwehren in "seinem" Stadtgebiet.
Er bzw. der Stadtbrandmeister kann die Einsatzleitung im Stadtgebiet übernehmen.