Donnerstag, 19.09.2013
Freistaat Bayern schließt Hilfeleistungsvereinbarung mit Tschechien
Die Innenminister Bayerns, Sachsens und der Tschechischen Republik haben nach sorgfältiger Vorbereitung und Abstimmung Vereinbarungen über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen und schweren Unglücksfällen unterzeichnet und die bestehende Praxis damit erstmals auf die Grundlage förmlicher Vereinbarungen gestellt.
Sie regeln das Verfahren zur gegenseitigen Information bei entsprechenden Schadensereignissen in grenznahen Gebieten und die gegenseitige Anforderung von Katastrophenhilfe. Bayern, Sachsen und die Tschechische Republik verbindet seit Jahren eine gute und freundschaftliche Nachbarschaft. Mit der Unterzeichnung der jeweiligen bilateralen Vereinbarungen werden diese Beziehungen noch enger. Die abgeschlossenen Vereinbarungen erfolgen auf der Basis des Vertrags vom 19. September 2000 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen und schweren Unglücksfällen.
Anm. d. Red.: Der Große Feuerwehrführerschein gilt trotz dieses Abkommens (noch) nicht in der Tschechischen Republik. An der Grenze ist ggf. ein Fahrerwechsel erforderlich!